Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Wer daraus ableitet, dass jedes mit ChatGPT geschriebene Dokument und jedes KI-generierte Bild einen sichtbaren Hinweis braucht, macht es sich allerdings zu einfach. Die Regelung unterscheidet danach, wer KI einsetzt, welche Inhalte entstehen und wie sie verwendet werden.
Wenn Sie zunächst einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen des EU AI Act für mittelständische Unternehmen suchen, finden Sie ihn in meinem Beitrag „Der EU AI Act kommt – was KMU jetzt wissen müssen“.
Kurz gesagt:
Nicht jede KI-Nutzung löst dieselbe Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend ist, was dargestellt oder veröffentlicht wird, wie der Inhalt genutzt wird und wer die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
In diesem Beitrag:
- Nicht jede KI-Nutzung löst dieselbe Kennzeichnungspflicht aus
- Wann KI-generierte Bilder sichtbar gekennzeichnet werden müssen
- Was bei KI-generierten Texten gilt
- Typische Situationen im Unternehmensalltag
- Warum freiwillige Transparenz trotzdem sinnvoll sein kann
- Die eigentliche Arbeit beginnt bei den Zuständigkeiten
- Warum eine Tool-Liste nicht ausreicht
- Fünf Fragen, die Unternehmen jetzt beantworten sollten
Nicht jede KI-Nutzung löst dieselbe Kennzeichnungspflicht aus
Ein Unternehmen, das ChatGPT, Microsoft Copilot oder ein anderes generatives KI-System verwendet, ist im Regelfall Betreiber eines KI-Systems. Der Anbieter des Systems hat andere Pflichten als das Unternehmen, das dessen Ergebnisse verwendet.
Anbieter generativer Systeme müssen unter anderem dafür sorgen, dass KI-generierte oder manipulierte Inhalte technisch als solche erkennbar sind. Artikel 50 sieht hierfür maschinenlesbare Markierungen vor. Diese Pflicht richtet sich zunächst an den Anbieter des KI-Systems. Sie bedeutet nicht automatisch, dass ein mittelständisches Unternehmen unter jedes mit KI erstellte Bild einen sichtbaren Hinweis schreiben muss.
Für Unternehmen als Betreiber werden insbesondere Deepfakes und bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte relevant, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden.
Die erste interne Frage sollte deshalb nicht lauten: „Wo schreiben wir künftig KI-generiert darunter?“
Sondern: „Welche unserer KI-Anwendungen fallen unter welche Transparenzpflicht?“
Wann KI-generierte Bilder sichtbar gekennzeichnet werden müssen
Nehmen wir ein typisches Beispiel aus dem Unternehmensalltag. Die Marketingabteilung erstellt für einen LinkedIn-Beitrag mit einem Bildgenerator eine abstrakte Illustration: Menschen sitzen in einem modernen Büro, im Hintergrund sind digitale Elemente zu sehen. Keine abgebildete Person existiert tatsächlich, kein reales Ereignis wird vorgetäuscht.
Eine solche Illustration muss für das veröffentlichende Unternehmen nach Artikel 50 nicht allein deshalb sichtbar mit „KI-generiert“ versehen werden, weil KI bei der Erstellung beteiligt war.
Anders sieht es aus, wenn ein realistisches Bild erzeugt wird, das beispielsweise eine reale Führungskraft bei einer Veranstaltung zeigt, an der sie tatsächlich nie teilgenommen hat. Kann diese Darstellung für Betrachter wie eine authentische Aufnahme wirken, kann die Deepfake-Regelung greifen. Dann ist eine klare Offenlegung erforderlich.
Deshalb reicht die Frage „Wurde KI eingesetzt?“ für eine interne Kennzeichnungsregel nicht aus.
Die bessere Frage lautet: „Was wird dargestellt – und könnte ein Betrachter den Inhalt für authentisch halten?“
Auch bei KI-Texten gilt nicht: ChatGPT benutzt = Kennzeichnung erforderlich
Bei Texten ist die Regelung ebenfalls differenzierter. Artikel 50 Absatz 4 erfasst KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Aber selbst dann gibt es eine wichtige Einschränkung: Wurde der Text von einem Menschen fachlich überprüft oder redaktionell kontrolliert und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, besteht diese Offenlegungspflicht für den Text unter den dort genannten Voraussetzungen nicht.
Das ist für Unternehmenskommunikation relevant. Wer einen Rohentwurf mit einem Sprachmodell erstellt, anschließend Aussagen und Quellen prüft, Inhalte ergänzt oder streicht, Formulierungen verändert und den veröffentlichten Text fachlich verantwortet, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, der einen KI-generierten Text ungeprüft übernimmt und veröffentlicht.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob während der Entstehung eines Textes ein Sprachmodell beteiligt war.
Entscheidend ist auch, wer Inhalt, Aussage und Veröffentlichung kontrolliert und verantwortet.
Vier typische Situationen aus dem Unternehmensalltag
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| Ein Chatbot beantwortet Kundenfragen auf der Unternehmenswebsite. | Menschen müssen grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. |
| Ein vollständig fiktives KI-Bild illustriert einen Blogbeitrag. | Eine sichtbare Kennzeichnung durch das veröffentlichende Unternehmen ist nicht allein wegen der KI-Erstellung automatisch vorgeschrieben. Eine freiwillige Kennzeichnung ist möglich. |
| Eine reale Führungskraft wird per KI fotorealistisch in einer Situation dargestellt, die nie stattgefunden hat. | Kann die Darstellung als authentisch wahrgenommen werden, kann sie als Deepfake unter die Offenlegungspflicht fallen. |
| Ein KI-Entwurf für einen Fachartikel wird fachlich geprüft, bearbeitet und unter eigener redaktioneller Verantwortung veröffentlicht. | Bei den in Artikel 50 Absatz 4 erfassten Texten ist die menschliche Überprüfung beziehungsweise redaktionelle Kontrolle für die Ausnahme relevant. |
Freiwillig kennzeichnen kann trotzdem die bessere Entscheidung sein
Dass der AI Act eine sichtbare Kennzeichnung nicht in jedem Fall verlangt, heißt nicht, dass Unternehmen sie vermeiden sollten. Ich würde rechtliche Pflicht und unternehmerische Haltung bewusst voneinander trennen.
Ein Unternehmen kann sich beispielsweise entscheiden, KI-generierte Illustrationen grundsätzlich mit einem schlichten Hinweis wie „Bild: KI-generierte Illustration“ zu versehen – nicht, weil jeder dieser Hinweise zwingend vorgeschrieben wäre, sondern weil es transparent mit der Nutzung generativer KI umgehen möchte.
Gerade hier wird aus Compliance eine Frage der Kommunikation. Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner nehmen zunächst wahr, wie ein Unternehmen mit KI umgeht: offen oder verdeckt, nachvollziehbar oder beliebig.
Bei einem Chemieunternehmen, das ich begleitet habe, kam genau diese Frage bei internen Statusberichten auf. Teile der Berichte wurden mit KI-Unterstützung erstellt. Das Unternehmen entschied sich für einen kurzen Hinweis am Ende des Dokuments. Viele Mitarbeitende hatten die KI-Unterstützung ohnehin vermutet. Durch den offenen Umgang entstand keine Diskussion darüber, ob etwas verheimlicht worden war.
Transparenz musste dort nicht groß inszeniert werden. Ein Satz genügte.
Die eigentliche Arbeit beginnt bei den Zuständigkeiten
Nicht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter sollte künftig selbst entscheiden müssen, ob ein KI-Inhalt gekennzeichnet werden muss.
Eine funktionierende interne Regel sollte beantworten:
- Welche KI-Systeme und KI-generierten Inhalte werden im Unternehmen eingesetzt?
- In welchen Fällen besteht eine gesetzliche Offenlegungs- oder Kennzeichnungspflicht?
- Wo entscheidet sich das Unternehmen freiwillig für zusätzliche Transparenz?
- Wer prüft Inhalte vor der Veröffentlichung und wer übernimmt die redaktionelle Verantwortung?
- Wie wird dokumentiert, welche Regel für welchen Anwendungsfall gilt?
Diese Fragen gehören nicht ausschließlich in die Rechtsabteilung. Marketing und Kommunikation müssen wissen, wie KI-generierte Medien behandelt werden. HR muss beurteilen können, welche Transparenz bei internen Anwendungen sinnvoll oder erforderlich ist. IT muss verstehen, welche technischen Kennzeichnungen ein System bereits mitliefert. Und die Geschäftsführung muss festlegen, welches Transparenzniveau das Unternehmen über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus vertreten möchte.
Wenn jeder Bereich eine eigene Lösung entwickelt, entstehen Unterschiede. Dann trägt ein KI-Bild auf der Unternehmenswebsite einen Hinweis, dasselbe Bild auf LinkedIn aber nicht. Ein Fachartikel wird redaktionell geprüft, aber niemand dokumentiert, wer diese Verantwortung übernommen hat.
Das ist weniger ein Kennzeichnungsproblem als ein Governance-Problem.
„Wir nutzen Copilot“ ist noch keine ausreichende Bestandsaufnahme
Die Transparenzpflichten zeigen, warum ein KI-Inventar mehr leisten muss als eine Liste eingekaufter Software.
Für die Bewertung ist entscheidend, wie ein System eingesetzt wird. Ein Sprachmodell kann intern Entwürfe für E-Mails liefern, einen öffentlichen Fachartikel vorbereiten, Kundenfragen beantworten oder Texte automatisiert veröffentlichen. Technisch kann dahinter dasselbe Modell stehen. Die rechtliche und organisatorische Bewertung kann trotzdem unterschiedlich ausfallen.
Eine Bestandsaufnahme sollte deshalb mindestens Nutzung, Zielgruppe, Art des Outputs, Veröffentlichungsweg und verantwortliche Personen erfassen.
Eine Tool-Liste ist noch keine KI-Governance.
Seit dem 2. August sollte jedes Unternehmen fünf Fragen beantworten können
Für Unternehmen bedeutet die neue Transparenzregelung nicht, dass nun sämtliche Kommunikation pauschal mit KI-Hinweisen versehen werden muss.
- Welche KI-Systeme verwenden wir?
- Welche Inhalte erzeugen diese Systeme?
- Welche davon veröffentlichen oder verwenden wir gegenüber Dritten?
- Wer kontrolliert und verantwortet diese Inhalte?
- Nach welcher internen Regel entscheiden wir über eine Kennzeichnung?
Wenn diese Fragen beantwortet sind, wird aus einer abstrakten europäischen Regulierung ein handhabbarer Prozess.
Die Aufgabe besteht nicht darin, möglichst viele Disclaimer zu produzieren. Im Unternehmen muss klar sein, wann Transparenz erforderlich ist, wer dafür verantwortlich ist und wann man sich bewusst für mehr Offenheit entscheidet, als das Gesetz verlangt.
Sie wissen noch nicht, wo Artikel 50 in Ihrem Unternehmen greift?
Mit coKIcon unterstütze ich mittelständische Unternehmen dabei, ihre KI-Nutzung strukturiert zu erfassen, Verantwortlichkeiten zu klären und Anforderungen aus DSGVO und EU AI Act in praktikable Regeln für den Unternehmensalltag zu übersetzen.
Wenn Sie gerade prüfen, welche KI-Anwendungen in Ihrem Unternehmen von den Transparenzpflichten betroffen sind, lassen Sie uns darüber sprechen.
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